Die Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH hat zahlreiche Kurse zu den wichtigsten Themen und für die wichtigsten Fahrzeuge und Maschinen der Transport- und Logistikbranche bereit. Deshalb bietet die Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH für Sie als Privatperson, als Mitarbeiter in einem Angestelltenverhältnis oder als Arbeitssuchender verschiedene Führerscheinklassen an.
Nicht mehr als 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 kW Nennleistung, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit einer bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) von 80 km/h gefahren werden.
Mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, einer bbH von mehr als 45 km/h, einer Nennleistung von höchstens 25 kW, einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW).
Direkteinstieg ab 25 Jahren mit Fahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Pkw mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges und Anhänger über 750 kg z.G. wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und ziehendem Fahrzeug größer ist als 3500 kg.
Pkw mit Anhänger über 750 kg z.G., wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges und Anhänger über 750 kg z.G. wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und ziehendem Fahrzeug größer ist als 3500 kg.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken).
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken).
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken).
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
Fahrer/-innen, die eine Fahrerlaubnis der Führerschein-Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß §3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht.
In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) begann die erste Aus- und Weiterbildung für Kraftfahrer (Klassse D/DE) zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, sowie für alle anderen Kraftfahrer zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Im Bereich "Berufskraftfahrer" gibt es zwei Bereiche, unter denen unterschieden wird:
1. Berufskraftfahrer im Güterverkehr (LKW)
Wer muss sich weiterbilden?
Wie bildet man sich weiter?
Wie viele Module muss man besuchen?
Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
Modul 1:
Modul 2:
Modul 3:
Modul 4:
Modul 5:
Ausbildungsort:
Kosten der Weiterbildung:
2. Berufskraftfahrer im Personenverkehr (Bus)
Wer muss sich weiterbilden?
Wie bildet man sich weiter?
Wie viele Module muss man besuchen?
Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
Modul 1 :
Modul 2 :
Modul 3 :
Fahr- und Verkehrssicherheit, Notfälle Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges. Richtiges Einschätzen und Verhalten bei Unfällen und Notfällen
Modul 4 :
Modul 5 :
Ausbildungsort:
Kosten der Weiterbildung:
Kurssystem
PDF DownloadDiesen Basiskurs benötigen Neu- oder Quereinsteiger für die Arbeit als Berufskraftfahrer. Denn wer gewerblich fahren möchte, der muss eine Grundqualifikation nachweisen. Eine solche Fortbildung ist auch für Arbeitssuchende interessant. Denn der oft von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderte Kurs bildet eine gute Chance für den Einstieg in die ständig wachsende Transportbranche.
Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation" nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.
Eine Möglichkeit: Der Fahrer macht eine Berufsausbildung - zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (bitte beachten: derzeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung", der die Anforderungen erfüllt).
Weitere Wege sind die Grundqualifikation oder die beschleunigte Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben.
Voraussetzung
- 18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger
- 21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger
- 21 Jahre, Bus der Klasse D1 und D1E
- 24 Jahre, Bus der Klasse D und DE
Lehrinhalte
Zielgruppe
Zusatzinfos
Dauer
Unterrichtszeit
Ort
Prüfung
Kurssystem
PDF DownloadWie in so vielen Bereichen der Transport- und Logistikbranche gibt es auch bei Krane und Flurförderzeugen viele Regeln. So müssen bei den sogenannten Gabelstaplern die Mitarbeiter jährlich eine Unterweisung durchführen – sonst dürfen sie die Maschinen nicht benutzen. Die Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH kümmert sich um diese jährlichen Unterweisungen und bringt Sie bzw. Ihre Mitarbeiter in wenigen Tagen zu den entsprechenden Führerscheinen.
Staplerschein
Voraussetzung
Lehrinhalte
Zielgruppe
Zusatzinfos
Dauer
Unterrichtszeit
Prüfung
Gefahrgüter bilden einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor innerhalb der Transportbranche. Für den Transport solcher Güter brauchen die Mitarbeiter fundiertes Fachwissen auf dem neuesten Stand von Technik und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Denn ein sicherer Umgang mit Gefahrgütern ist nicht nur wichtig für Mensch und Natur – ein solcher Umgang ist auch wichtig für die Außenwirkung eines Unternehmens.
Das wichtige Wissen zum Gefahrgut-Transport vermittelt die Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH in einem breiten Kursangebot. Hier können Sie den ADR-Schein für Gefahrgut machen. Im Basiskurs für Stück- und Schüttgut schulen wir Fahrzeugführer in drei Tagen.
Beim zweitägigen Aufbaukurs Tank vermitteln wir das Wissen rund um Tankfahrzeuge, Außentanks oder Tankcontainer – speziell für Fahrzeugführer mit ADR-Schein.
Und mit unserer eintägigen Fortbildungsschulung können Fahrzeugführer ihren ADR-Schein auffrischen und für fünf Jahr verlängern.
Wer Fahrzeuge zum Transport von Gefahrgütern als Stückgut und Schüttgut oder zur Beförderung von Tanks führt, muss eine Schulung gemäß den Vorschriften der ADR / GGVSEB (ehemals GGVSE) absolvieren. Für diese Schulung wird Ihnen nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs mit schriftlicher Prüfung, zeitlich befristet auf 5 Jahre, eine Bescheinigung ausgestellt.
Sie erhalten die Möglichkeit, die Schulung intensiv mit einem Kompaktlehrgang oder berufsbegleitend auch an Sonnabenden durchzuführen.
Voraussetzung
Lehrinhalte
Zielgruppe
Zusatzinfos
Dauer
Kurssystem
PDF DownloadSeminare Ladungssicherung gemäß VDI 2700a: Nirgends werden physikalische Gesetze so unterschätzt, wie bei der Ladungssicherung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer umfassenden Schulung, die die Ladung, die Zurrmittel und auch die Physik beinhalten.
Nach dem Transportrecht ist grundsätzlich der Absender für die beförderungssichere (= ladungssichere) Verladung verantwortlich (§ 412 I S. 1 HGB); dies sind u. a. der Geschäftsführer, der Verlademeister oder auch der Staplerfahrer. Das neue BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet ab sofort alle gewerbsmäßigen Fahrer/-innen von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.
Künftig müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine 35- stündige Weiterbildung nachweisen und in den Führerschein eintragen lassen. Die Weiterbildung kann hierbei in mehrere Tagesseminare aufgeteilt werden (z. B. pro Jahr eine Schulung mit mind. 7 Stunden).
Voraussetzung
Lehrinhalte
Zielgruppe
Zusatzinfos
Das Bildungsangebot entspricht den Zulassungsvoraussetzungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV.
Es besteht die Möglichkeit der Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Dauer
Unterrichtszeit
Baumaschinen sind heute auch auf kleinsten Baustellen zu finden. Die Helfer der Handwerker können nicht nur schwere Dinge bewegen, sie sind auch schwer. Eine Fortbildung an Baumaschinen enthält deshalb nicht nur wichtige Einweisungen in der Maschinenführung, sondern erklärt auch, wie die Maschinen beim Transport gesichert werden.
Bevor sie ihre Baumaschinen einsetzen, transportieren Baumaschinenführer/-innen diese zur Baustelle, stellen sie auf und stimmen sie wenn nötig auf die örtlichen Gegebenheiten ab. Sie bereiten die Baustelle zum Beispiel durch Planieren des Geländes vor und sichern sie ab. Baumaschinenführer/-innen führen und bedienen die Baugeräte, beispielsweise transportieren sie Bauteile, be- und verarbeiten Bau- und Bauhilfsstoffe oder führen Erdbewegungsarbeiten durch.
Baumaschinenführer/-innen warten und pflegen die Baumaschinen und führen kleinere Reparaturen selbst durch. Sie rüsten Baumaschinen auch um, zum Beispiel durch Auswechseln mobiler Zusatzgeräte.
Baumaschinenführer/-innen sind vor allem bei Betrieben und Unternehmen im Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Spezialtiefbau beschäftigt. Dort arbeiten sie auf Baustellen an wechselnden Einsatzorten, aber auch in stationären Betonmischanlagen oder in der Werkstatt.
Voraussetzung
Autofahren wird einem nicht in die Wiege gelegt. Wie bei vielen anderen Dingen gilt auch hierbei: Übung macht den Meister, bzw. die Meisterin.
Ein Fahrsicherheitstraining macht also zusätzlich zur täglichen Teilnahme im Straßenverkehr durchaus Sinn. Hier lernt man die sichere Beherrschung des eigenen Fahrzeuges am Rande der Physik ebenso, wie das richtige Reagieren in Extremsituationen.
Hand aufs Herz: Haben Sie schon mal eine richtige Vollbremsung hingelegt oder ein Ausweichmanöver simuliert? Genau solche Situationen werden bei einem Fahrsicherheitstraining geschult. Aber auch die Theorie mit wird nicht außer Acht gelassen.
Voraussetzung
Zielgruppe
Dauer