Übersicht aller angebotenen Weiterbildungen

Bildungsgutschein zur Eingliederung von Arbeitssuchenden

Grundsätzliche Informationen zum Bildungsgutschein
Seit Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Bildungsgutscheine aushändigen. Diese Bildungsgutscheine enthalten neben anderem Angaben zum Bildungsziel, die Dauer der Umschulung, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der sie eingelöst werden müssen. Darüber hinaus ist der Bildungsgutschein eine Zusicherung, dass die durch die Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Was ist ein Bildungsgutschein?

Voraussetzungen 

  • Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil der Bedarf einer Weiterbildung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.

  • Hierbei muss die Agentur für Arbeit zunächst abwägen, ob die Arbeitslosigkeit beispielsweise auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere Maßnahmen möglicherweise erfolgsversprechender sind und ob durch das angestrebte Bildungsziel eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.

  • Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder mindestens drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit notwendig. Dem Arbeitnehmer wird mit dem Bildungsgutschein die Erfüllung der Voraussetzungen bescheinigt.

Einlösen des Bildungsgutscheins

  • Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit einer dem Bildungsziel entsprechenden, zugelassenen Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Andernfalls muss der Bewerber einen neuen Bildungsgutschein beantragen.

  • Die Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH bestätigt auf dem Bildungsgutschein die Aufnahme in die Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Weiterbildung bei Ihrer Agentur für Arbeit vor.

Was müssen Sie beachten? 

  • Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung ist die Genehmigung fraglich; in Ausnahmefällen kann nachträglich geringfügigen Abweichungen zugestimmt werden.

  • Die Einlösung des Bildungsgutscheins ist auch dann in Frage gestellt, wenn ein Bewerber in die Weiterbildung aufgenommen wurde, obwohl er die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt und von einer erfolgreichen Teilnahme nicht ausgegangen wird.

  • Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit ein.

 

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen Torsten Thiele-Hirte Marketing 040 / 236 443 60 kontakt@remove-this.bkfa-hamburg.de

Förderprogramm für gering qualifizierte Arbeitnehmer

Programm IFlAS – Förderung der Ausbildung zur Fachkraft
Dem Fachkräftemangel, der sich bereits jetzt abzeichnet, rechtzeitig entgegenwirken: Mit dieser Zielsetzung hat die Bundesregierung die „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IflaS) ins Leben gerufen. Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive zum lebenslangen Lernen der Bundesregierung fördert das Programm gering qualifizierte Arbeitnehmer, die ihre berufliche Zukunft neu ausrichten wollen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden:

  • Weiterbildungen, die zum Erwerb eines für die regionale Wirtschaft bedeutenden Berufsabschlusses führen sowie

Was und wie viel wird erstattet?:

  • bis zu 100% der direkten Lehrgangskosten
  • Fahrkosten nach dem Bundesreisekostengesetz und ggfs. Kosten für auswärtige Unterkunft
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung (nur bei Geringqualifizierten)

Wie erfolgt die Förderung?

  • Begründung des Qualifizierungsbedarfes und Stellung eines Antrags sowie Entscheidung über Förderung bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Die Agentur stellt einen Bildungsgutschein aus
  • Anmeldung zum Seminar oder Lehrgang und Einlösen des Bildungsgutscheins bei der Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH
  • Teilnahme an der Weiterbildung
  • Wir rechnen die Kosten für den Lehrgang direkt mit der Agentur für Arbeit ab

Melden Sie sich einfach bei uns. Wir unterstützen Sie mit einer kostenlosen Beratung zur Bildungsbedarfsanalyse und sind bei der Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit behilflich.


Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen Torsten Thiele-Hirte Marketing 040 / 236 443 60 kontakt@remove-this.bkfa-hamburg.de

Geförderte Maßnahmen

Zugelassene Maßnahmen der Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH

1. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse BE mit Vorbesitz Klasse B, berufsbegleitend

2. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C1 mit Vorbesitz Klasse B

3. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C1 mit Vorbesitz Klasse B, berufsbegleitend

4. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C1E mit Vorbesitz Klasse C1, berufsbegleitend

5. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C mit Vorbesitz Klasse B

6. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C mit Vorbesitz Klasse B, berufsbegleitend

7. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse CE mit Vorbesitz Klasse C

8. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse CE mit Vorbesitz Klasse C, berufsbegleitend

9. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C/CE mit Vorbesitz Klasse B in einem Ausbildungsgang

10. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C/CE mit Vorbesitz Klasse B in einem Ausbildungsgang, berufsbegleitend

11. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit B bis 2 Jahre

12. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit B über 2 Jahre

13. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D und DE mit B bis 2 Jahre in einem Ausbildungsgang

14. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D und DE mit B über 2 Jahre in einem Ausbildungsgang

15. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit C bis 2 Jahre

16. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit C bis 2 Jahre, berufsbegleitend

17. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit C über 2 Jahre

18. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit C über 2 Jahre, berufsbegleitend

19. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse DE mit C Vorbesitz Klasse D

20. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse DE mit C Vorbesitz Klasse D, Teilzeit

21. Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG Güterverkehr

22. Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG Güterverkehr, berufsbegleitend

23. Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG Personenverkehr

24. Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG Personenverkehr, berufsbegleitend

25. Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger auf LKW 

26. Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger auf LKW, berufsbegleitend

27. Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger auf BUS 

28. Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger auf BUS, berufsbegleitend

29. Weiterbildung nach BKrFQG, 35h für Güterverkehr, 5 Module

30. Weiterbildung nach BKrFQG, 35h für Personenverkehr, 5 Module

31. Ladungssicherung Güterverkehr

32. Ladungssicherung Güterverkehr, berufsbegleitend

33. Ladungssicherung Personenverkehr

34. Ladungssicherung Personenverkehr, berufsbegleitend

35. Botenfahrer mit Erwerb Fahrerlaubnis Klasse B

36. Botenfahrer mit Erwerb Fahrerlaubnis Klasse B und BE mit Sprachunterstützung berufliches Deutsch/Fachbegriffe

37. Perfektion Güterverkehr Wechselbrücken

38. Perfektion Güterverkehr Wechselbrücken, berufsbegleitend

39. Perfektion Güterverkehr Rangiertraining

40. Perfektion Güterverkehr Rangiertraining, berufsbegleitend

41. Perfektion Personenverkehr

42. Perfektion Personenverkehr, berufsbegleitend

43. Tachograf / Telematikschulung Güterverkehr

44. Tachograf / Telematikschulung Personenverkehr

45. Flurförderzeugausbildung (Staplerschein Einsteiger)

46. Flurförderzeugausbildung

47. LKW-Ladekranbediener

48. Mobiler Autokran

49. ADR Basis

50. ADR Aufbaukurs Tank

51. Teilqualifikation TQ1 Güter befördern

52. Teilqualifikation TQ1 Plus Güter befördern

53. Teilqualifikation TQ3 Personen befördern - Variante Besitz Klasse B über 2 Jahre

54. Teilqualifikation TQ3 Plus Personen befördern - Variante Besitz Klasse B über 2 Jahre

55. Praktikum Güterverkehr 3 Wochen

56. Praktikum Personenverkehr 3 Wochen

57. Praktikum Güterverkehr 6 Wochen

58. Praktikum Personenverkehr 6 Wochen

59. Praktikum Güterverkehr 8 Wochen

60. Praktikum Personenverkehr 8 Wochen

 

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Führerschein Klasse C / CE

Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:

Beispiele:

     

  • Modul 1: Beschleunigte Grundqualifikation
  • Modul 2: Verkürzte beschl. Grundqualifikation
  • Modul 3: Modul nach BKrFQG
  • Modul 4: ADR Basis Kurs
  • Modul 5: ADR Tank Kurs
  • Modul 6: Ladungssicherung Fahrer
  • Modul 7: Führer v. Erdbew.-u- verw. Masch.
  • Modul 8: Auslieferungsfahrer
  • Modul 9: Führerschein BE
  • Modul 10: Führerschein C 1
  • Modul 11: Führerschein C 1E
  • Modul 12: Führerschein C / CE
  • Modul 13: Führerschein C
  • Modul 14: Führerschein CE
  • Modul 15: Umbrück-u. Rangiertraining f. 40 Tonnen Gliederzug
  • Modul 16: Bedienerschein / Ladekran
  • Modul 17: Bedienerschein / Autokran
  • Modul 18: Citylogistiker
  • Modul 19: Perfektionstraining f. Kraftfahrer
  • Modul 20: Deutsch f. Kraftfahrer
  • Modul 21: Deutsch f. Kraftfahrer Vorbereitung Grundqualifikation
  • Modul 22: Deutsch f. Kraftfahrer Vorbereitung ADR
  • Modul 23 & Modul 24: Praktikum
  • Modul 25: Telematik Tachoschulung
  • Modul 26: Fahrsicherheitstraining LKW Fahrer

  • ggf. incl. Praktikum

  • Die benannten Module entsprechen den Inhalten TQ1 / TQ4 oder sind höherwertig qualifiziert!

  • Der individuelle Einstieg in die laufende Maßnahme ist nach Absprache möglich!

Kosten:

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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Führerschein Klasse D / DE

Der Führerschein für den Profi der Fahrgastbeförderung für den Reisebus oder im Linienverkehr

Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:

Beispiele:

  • Modul 1: Beschleunigte Grundqualifikation
  • Modul 2: Verkürzte beschl. Grundqualifikation
  • Modul 3: Modul nach BKrFQG
  • Modul 4: Ladungssicherung für Busfahrer
  • Modul 5: Führerschein D, Vorbes. B unter 2 J
  • Modul 6: Führerschein D, Vorbes. B über 2 J
  • Modul 7: Führerschein D, Vorbes. C über 2 J
  • Modul 8: Führerschein DE
  • Modul 9: Auslieferungsfahrer
  • Modul 10: Telematik und Tachoschulung
  • Modul 11: Fahrsicherheitstraining
  • Modul 12: Perfektionstraining
  • Modul 13: Deutsch als Fremdsprache (B1 / B2)
  • Modul 14: Deutsch für Kraftfahrer Vorbereitung Grundqualifikation
  • Modul 15 & Modul 16: Praktikum

  • ggf. incl. Praktikum

  • Die benannten Module entsprechen den Inhalten TQ1 / TQ4 oder sind höherwertig qualifiziert!

  • Der individuelle Einstieg in die laufende Maßnahme ist nach Absprache möglich!

Kosten:

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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Führerschein Klasse C1 / C1E

Kleine LKW's von 3,5 bis 12t mit Anhänger.

Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:

Beispiele:

     

  • Modul 1: Beschleunigte Grundqualifikation
  • Modul 2: Verkürzte beschl. Grundqualifikation
  • Modul 3: Modul nach BKrFQG
  • Modul 4: ADR Basis Kurs
  • Modul 5: ADR Tank Kurs
  • Modul 6: Ladungssicherung Fahrer
  • Modul 7: Führer v. Erdbew.-u- verw. Masch.
  • Modul 8: Auslieferungsfahrer
  • Modul 9: Führerschein BE
  • Modul 10: Führerschein C 1
  • Modul 11: Führerschein C 1E
  • Modul 12: Führerschein C / CE
  • Modul 13: Führerschein C
  • Modul 14: Führerschein CE
  • Modul 15: Umbrück-u. Rangiertraining f. 40 Tonnen Gliederzug
  • Modul 16: Bedienerschein / Ladekran
  • Modul 17: Bedienerschein / Autokran
  • Modul 18: Citylogistiker
  • Modul 19: Perfektionstraining f. Kraftfahrer
  • Modul 20: Deutsch f. Kraftfahrer
  • Modul 21: Deutsch f. Kraftfahrer Vorbereitung Grundqualifikation
  • Modul 22: Deutsch f. Kraftfahrer Vorbereitung ADR
  • Modul 23 & Modul 24: Praktikum
  • Modul 25: Telematik Tachoschulung
  • Modul 26: Fahrsicherheitstraining LKW Fahrer

  • ggf. incl. Praktikum

Kosten

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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Führerschein Klasse B und C / CE

Der Führerschein für alle, die die Berufskraftfahrer Ausbildung absolvieren möchten, jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.

 

Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:

Beispiele:

     

  • Modul 1: Beschleunigte Grundqualifikation
  • Modul 2: Verkürzte beschl. Grundqualifikation
  • Modul 3: Modul nach BKrFQG
  • Modul 4: ADR Basis Kurs
  • Modul 5: ADR Tank Kurs
  • Modul 6: Ladungssicherung Fahrer
  • Modul 7: Führer v. Erdbew.-u- verw. Masch.
  • Modul 8: Auslieferungsfahrer
  • Modul 9: Führerschein BE
  • Modul 10: Führerschein C 1
  • Modul 11: Führerschein C 1E
  • Modul 12: Führerschein C / CE
  • Modul 13: Führerschein C
  • Modul 14: Führerschein CE
  • Modul 15: Umbrück-u. Rangiertraining f. 40 Tonnen Gliederzug
  • Modul 16: Bedienerschein / Ladekran
  • Modul 17: Bedienerschein / Autokran
  • Modul 18: Citylogistiker
  • Modul 19: Perfektionstraining f. Kraftfahrer
  • Modul 20: Deutsch f. Kraftfahrer
  • Modul 21: Deutsch f. Kraftfahrer Vorbereitung Grundqualifikation
  • Modul 22: Deutsch f. Kraftfahrer Vorbereitung ADR
  • Modul 23 & Modul 24: Praktikum
  • Modul 25: Telematik Tachoschulung
  • Modul 26: Fahrsicherheitstraining LKW Fahrer

  • ggf. incl. Praktikum

Kosten

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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Führerschein Klasse B und C1 / C1E

Der Führerschein für alle LKW#s ab 3,5 bis 12t mit Anhänger für alle die die Berufskraftfahrer Ausbildung absolvieren möchten, jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.

Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:

Beispiele:

     

  • Modul 1: Beschleunigte Grundqualifikation
  • Modul 2: Verkürzte beschl. Grundqualifikation
  • Modul 3: Modul nach BKrFQG
  • Modul 4: ADR Basis Kurs
  • Modul 5: ADR Tank Kurs
  • Modul 6: Ladungssicherung Fahrer
  • Modul 7: Führer v. Erdbew.-u- verw. Masch.
  • Modul 8: Auslieferungsfahrer
  • Modul 9: Führerschein BE
  • Modul 10: Führerschein C 1
  • Modul 11: Führerschein C 1E
  • Modul 12: Führerschein C / CE
  • Modul 13: Führerschein C
  • Modul 14: Führerschein CE
  • Modul 15: Umbrück-u. Rangiertraining f. 40 Tonnen Gliederzug
  • Modul 16: Bedienerschein / Ladekran
  • Modul 17: Bedienerschein / Autokran
  • Modul 18: Citylogistiker
  • Modul 19: Perfektionstraining f. Kraftfahrer
  • Modul 20: Deutsch f. Kraftfahrer
  • Modul 21: Deutsch f. Kraftfahrer Vorbereitung Grundqualifikation
  • Modul 22: Deutsch f. Kraftfahrer Vorbereitung ADR
  • Modul 23 & Modul 24: Praktikum
  • Modul 25: Telematik Tachoschulung
  • Modul 26: Fahrsicherheitstraining LKW Fahrer

Kosten

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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Führerschein Klasse B und D / DE

Der Führerschein die alle, die die Ausbildung ohne vorherige Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung für den Reisebus oder im Linienverkehr absolvieren möchten.

Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:

Beispiele:

  • Modul 1: Beschleunigte Grundqualifikation
  • Modul 2: Verkürzte beschl. Grundqualifikation
  • Modul 3: Modul nach BKrFQG
  • Modul 4: Ladungssicherung für Busfahrer
  • Modul 5: Führerschein D, Vorbes. B unter 2 J
  • Modul 6: Führerschein D, Vorbes. B über 2 J
  • Modul 7: Führerschein D, Vorbes. C über 2 J
  • Modul 8: Führerschein DE
  • Modul 9: Auslieferungsfahrer
  • Modul 10: Telematik und Tachoschulung
  • Modul 11: Fahrsicherheitstraining
  • Modul 12: Perfektionstraining
  • Modul 13: Deutsch als Fremdsprache (B1 / B2)
  • Modul 14: Deutsch für Kraftfahrer Vorbereitung Grundqualifikation
  • Modul 15 & Modul 16: Praktikum

  • ggf. incl. Praktikum

Kosten

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird benötigt, wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C oder D gewerblich genutzt werden soll.

Kosten

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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Module nach dem BKrFQG

Diese 5 Weiterbildungsmodule sind Pflicht und müssen alle 5 Jahre von LKW/BUS-Fahrer/-innen absolviert werden.

LKW Inhalte:

  • Eco-Training
  • Sozialvorschriften,
  • Sicherheitstechnik,
  • Schaltstelle Fahrer,
  • Ladungssicherung

BUS Inhalte: 

  • Eco-Training
  • Markt & Image
  • Sicherheitstechnik
  • Sozialvorschriften
  • Gesundheit

Kosten

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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Kurierfahrer (m/w)

Der/die Kurierfahrer/-in ist auch bekannt als Servicefahrer/-in, City-Logistiker/-in oder KEP-Fahrer/-in

Inhalte:

  • Führerscheinausbildung Klasse B / BE
  • Basiswissen
  • Kurierfahrer
  • Gabelstapler
  • Ladungssicherung
  • Rangier- und Perfektionstraining

  • ggf. incl. Praktikum

Kosten:

Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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Gabelstaplerfahrer (m/w)

Die klassische Zusatzqualifikation für Berufskraftfahrer, jedoch auch für alle Arbeiter im Bereich Logistik, Verladung und Lager geeignet

Inhalte:

  • theoretische und praktische Ausbildung Gabelstapler nach BGV A1 / BGV D27 / BGG925.
  • Für Teilnehmer mit Erfahrung bieten wir eine zweitägige Weiterbildung an. 

Kosten:

  • ab 99,00 Euro
  • Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.
  • Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.

 

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Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen Torsten Thiele-Hirte Marketing 040 / 236 443 60 kontakt@remove-this.bkfa-hamburg.de

Bildungsprämie

Sie wollen sich weiterbilden und haben schon einen Passenden Ausbildung oder Weiterbildung gefunden? Dann ist die Bildungsprämie im Wert von bis zu 500 EUR eine gute Möglichkeit ihre Eigeninitiative zu unterstützen. Sie können eine sogenannte Bildungsprämie beantragen. Dieser Prämiengutschein deckt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 EUR ab. Es kann ein Prämiengutschein pro Jahr und Person beantragt werden. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie für nachfolgendes CBM Angebot den Prämiengutschein einlösen.

Weitere Infos zum CBM Angebot Bildungsprämie

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Qualifizierung während der Kurzarbeit

Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation ist für viele Unternehmen das Thema Kurzarbeit ein wichtiges Instrument, um die Personalkosten dem Auftragsrückgang anzupassen.

Die Bundesregierung hat zur Unterstützung dieses Instruments Fördermittel bereit gestellt, die u.a. auch zur Weiterbildung der Kurzarbeiter genutzt werden können (Förderprogramm für die Qualifizierung von Kurzarbeitergeldbeziehern = QualiKuG).

Die Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH ist ein zugelassener Träger, somit erfüllen wir die Vorgaben für die Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit.

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Qualifizierung von gering qualifizierten Beschäftigten

Ziele des Sonderprogramms WeGebAU
Qualifizierung von älteren und gering qualifizierten Beschäftigten.
Anpassung der beruflichen Qualifikationen an die aktuellen Erfordernisse des Arbeitsmarktes und somit 

  • Erhöhung der dauerhaften Beschäftigungs- bzw. Erwerbsfähigkeit
  • Vermeidung von Arbeitslosigkeit
  • Anschubfinanzierung der Weiterbildung, vorrangig in kleinen und mittleren Unternehmen
  • Deckung des Fachkräftebedarfes

Zielgruppe

  • Ältere Arbeitnehmer ...
  • Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr ...
  • Gering qualifizierte Arbeitnehmer ...
  • Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss (Ungelernte) ...
  • Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die auf Grund einer mehr als 4 Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können …

Förderinstrumente
Erstattung der Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmer oder Geringqualifizierte.
Das sind im einzelnen:

  • Lehrgangskosten
  • Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten
  • Arbeitsentgeltzuschuss für Geringqualifizierte
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt
  • Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen


Weitere Informationen bei der <link https: www.arbeitsagentur.de web content de dienststellen rdby wuerzburg agentur unternehmen detail _blank external-link-new-window internal link in current>Bundesagentur für Arbeit

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Förderung im Güterverkehr

Mit den Förderprogrammen Ausbildung bzw. Weiterbildung, werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs, kurz BAG, gefördert, die…

  • bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen oder
  • Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin schaffen.

Die genauen Regelungen gehen aus der entsprechenden Förderrichtlinie bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode hervor.

Hier geht es zur <link https: www.bag.bund.de de navigation foerderprogramme aw a_2016 a16_node.html _blank internal link in current>Förderperiode Ausbildung 2016


Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeug sind, das ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung
a) bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch die vorgeschriebene Berechtigung oder
b) bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register nach § 15a des Güterkraftverkehrsgesetzes
nachweisbar sein.

Bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen können die beteiligten Unternehmen eigenständige Anträge stellen, soweit sie juristisch selbständig sind und die Antragsberechtigung vorliegt.

Was wird gefördert?
Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms "Ausbildung" betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin. Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, mit denen nicht vor Antragstellung auf Förderung begonnen worden ist.

Wie wird gefördert?
Zunächst ist ein vollständiger, form- und fristgerechter Antrag für die aktuelle Förderperiode erforderlich. Die Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu werten. Der Antrag auf Förderung kann erst dann gestellt werden, wenn der/die Auszubildende/n namentlich bekannt ist/sind, ohne bereits vertraglich gebunden zu sein. Die Namen und Daten der Auszubildenden sind in den Antrag (bzw. bei mehr als fünf Auszubildenden zusätzlich in die Anlage 1 „weitere Auszubildende“) einzutragen. Für jeden im Antrag namentlich erwähnten Auszubildenden ist dem Antrag die Pflichtanlage 2 „Absichtserklärung“ mit Angaben über den Auszubildenden und das beabsichtigte betriebliche Ausbildungsverhältnis beizufügen. Die Absichtserklärung ist zwingend von allen künftigen Ausbildungsvertrags-Parteien zu unterschreiben. Anderenfalls ist der Antrag zur Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen unvollständig.

Der Austausch von Auszubildenden nach Antragstellung oder nach Bescheiderlass ist nicht möglich. Eine Förderung für jedes neue Ausbildungsverhältnis muss neu beantragt werden.

Achtung: Sie müssen innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides den Abschluss eines Ausbildungsvertrags zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin und dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse in Form der Kopie des wirksam abgeschlossenen Ausbildungsvertrags sowie der Kopie der Bestätigung der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes über die Eintragung in das vorgenannte Verzeichnis nachweisen.

Die Auszahlung einer Förderung kann erst durch die form- und fristgerechte Einreichung eines Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung) eingeleitet werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unter der Voraussetzung, dass die vertraglich vereinbarte Ausbildung vollständig durchgeführt wird.

Wie hoch ist die Förderung?
Dreijährige Ausbildung: Bei dreijährigen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro anerkannt. Davon entfallen bei einer dreijährigen Berufsausbildung 21.700 Euro auf das erste Ausbildungsjahr, 15.200 Euro auf das zweite Ausbildungsjahr und 13.100 Euro auf das dritte Ausbildungsjahr. Diese Pauschalbeträge beinhalten alle förderfähigen Kosten.

Verkürzte Ausbildung: Bei kürzeren Ausbildungszeiten wird der Pauschalbetrag jeweils am Ende des Ausbildungsverhältnisses um die weggefallenen Ausbildungsmonate verringert. Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen 60 Prozent und bei anderen Antragstellern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Zuwendungshöchstbetrag je Ausbildungsvorhaben in einem Unternehmen darf 2 Mio. Euro nicht überschreiten. Inwieweit Ihr Unternehmen den KMU-Status beanspruchen kann, wird im KMU-Merkblatt dargestellt: 

Hier geht es zum <link https: www.bag.bund.de shareddocs downloads de foerderprogramme _blank internal link in current>KMU-Merkblatt


Nachweis der Haltereigenschaft
Mit dem Antrag hat der Antragsteller mindestens ein zum Tag der Antragstellung zugelassenes schweres Nutzfahrzeug im Unternehmen nachzuweisen. Zum Nachweis wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) als elektronische Kopie anerkannt.

Info: „Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil I" Aus den vorgelegten Nachweisen muss Folgendes ersichtlich sein:

  1. amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
  2. zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs,
  3. Art des Fahrzeugs,
  4. Tag der Zulassung,
  5. Fahrzeughalter.

Dies ist durch entsprechende Nachweise aus dem Anlagevermögen, durch Kaufvertragsurkunden oder durch vergleichbare geeignete Bestätigungen über die Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren.

Sofern ein Halternachweis nicht erbracht werden kann, kann alternativ auch ein zum Tag der Antragstellung in Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin befindliches, verkehrsrechtlich zugelassenes schweres Nutzfahrzeug, nachgewiesen werden.

Hier geht es zur <link https: www.bag.bund.de de navigation foerderprogramme aw w_2016 w16_node.html _blank internal link in current>Förderperiode Weiterbildung 2016


Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz durchführen und Eigentümer oder Halter von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeug sind, das ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Der maßgebliche Stichtag für die Fahrzeuganzahl ist nach Wahl des Antragstellers der 15. September 2015 oder der 2. Mai 2016.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung
a) bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch die vorgeschriebene Berechtigung oder
b) bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register nach § 15a Güterkraftverkehrsgesetz
nachweisbar sein.

Bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen können die beteiligten Unternehmen eigenständige Anträge stellen, soweit sie juristisch selbständig sind und die Antragsberechtigung vorliegt.

Was wird gefördert?
Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms “Weiterbildung“ ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen nach Maßgabe der Anlage der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 16.03.2016, mit denen nicht vor Antragstellung auf Förderung begonnen worden ist.

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich anwesend sein müssen (Präsenzpflicht).

Hinweis: Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbildungsnormen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?
Zunächst ist ein form- und fristgerechter vollständiger Antrag für die aktuelle Förderperiode erforderlich. Die Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Die Antragsstellung ist ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite für die elektronische Antragstellung antrag-bvbs.bund.de möglich. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages zu <link http: antrag-bvbs.bund.de>werten.

Wichtig: Die Auszahlung einer Förderung erfolgt erst mit der form- und fristgerechten Einreichung eines Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung).

Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen (unternehmensbezogener Zuwendungshöchstbetrag) ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen, 900 Euro bei mittleren Unternehmen und 750 Euro bei anderen Antragstellern, multipliziert mit der Anzahl der zum Stichtag auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Der maßgebliche Stichtag für die Fahrzeuganzahl für die Förderperiode 2016 ist nach Wahl des Antragstellers der 15. September 2015 oder der 2. Mai 2016.

Als zuwendungsfähige Kosten werden je schweres Nutzfahrzeug höchstens 1500 Euro anerkannt.

Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Inwieweit Ihr Unternehmen den KMU-Status beanspruchen kann, wird im KMU-Merkblatt dargestellt.

Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme darf in einem Unternehmen 2 Mio. Euro nicht überschreiten.

Nachweis der Haltereigenschaft
Mit dem Antrag auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen hat der Antragssteller die Anzahl der zum Stichtag - nach Wahl des Antragstellers der 15. September 2015 oder der 2. Mai 2016 - zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge im Unternehmen nachzuweisen.

Zum Nachweis werden folgende Unterlagen als elektronische Kopie oder Papierkopie anerkannt:

  • Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) Bei mehr als zehn nachzuweisenden Fahrzeugen sollte der Nachweis durch elektronische Kopie oder Papierkopie der Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde erfolgen. In Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen in elektronischer Form oder Papierform als Nachweis zulassen oder
  • Verweis auf das Aktenzeichen des entsprechenden Förderbescheides nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (De-minimis).

Merkblatt: Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil I

Aus den vorgelegten Nachweisen muss Folgendes ersichtlich sein:

  1. amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  2. zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs
  3. Art des Fahrzeugs
  4. Tag der Zulassung
  5. Fahrzeughalter

Sind Fahrzeughalter und Antragsteller nicht identisch, ist dem Antrag der Nachweis des Eigentums des Antragstellers an den Fahrzeugen beizufügen, beispielsweise in Form einer elektronischen Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Weitere Details sind dem Merkblatt Weiterbildung Förderperiode 2016 zu entnehmen.

Was ist neu?
Die Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden nun in kleine, mittlere (beides KMU) und andere Unternehmen unterteilt. Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG durchführen und zum Stichtag (nach Wahl des Antragstellers 15. September 2015 oder 2. Mai 2016 ) Eigentümer oder Halter von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeug sind. Schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie Weiterbildung sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.

Fördermittel müssen beim Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde ausschließlich auf elektronischem Wege beantragt werden. Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie zu verwendende Portalseite (eService-Portal) für die elektronische Antragstellung ist über die Internetseite zu erreichen.

Hier geht es zur <link https: antrag-bvbs.bund.de _blank internal link in current>elektronischen Antragstellung


Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 Tonnen zGg) sein.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen Torsten Thiele-Hirte Marketing 040 / 236 443 60 kontakt@remove-this.bkfa-hamburg.de


Förderungsmöglichkeiten

Förderprogramm Bildungsgutschein IFLAS Individuelle Förderung Bildungsprämie Weiterbildung bei Kurzarbeit WeGebAU WeGebAU Aus- und Weiterbildung BAG
Zielgruppe Von Arbeitslosigkeit bedroht / Empf. ALG I, II Von Arbeitslosigkeit bedroht / Empf. ALG I, II "Rehabilitanden z.B. nach einem Berufsunfall "Arbeitnehmer mit Bruttojahreseink. Unter 25.600 € Gering qualifizierte Kurzarbeiter Gering qualifizierte Arbeitnehmer Arbeitn. Ab 45 J., aus kleinen und mittel-großen Unternehmer Fahrer/Personal im Güterkraftverkehr.
Bedingung Förderfähige Maßnahme Förderfähige Maßnahme Förderfähige Maßnahme keine Kurzarbeit Kurzarbeit keine Kurzarbeit keine Kurzarbeit "Keine KurzarbeitBKrFQG-Maßn."
Förderung Fortbildungskosten Fortbildungskosten Fortbildungskosten Fortbildungskosten "Kurzarbeitergeld, Fortbildungskosten" Lohnzuschuss, Fortbildungskosten Fortbildungskosten Bis 70% zuwendungsfähiger Kosten
Lehrgangskosten 100% 100% bis zu 100% 50% max 500€ bis zu 80% 100% bis zu 100% Im Rahmen zuwendungsfähiger Kosten
Lohnzuschuss (Arbeitslosengeld) (Arbeitslosengeld) nein nein 60 bzw. 67% des fehlenden Nettos bis zu 100% des Grundgehalts nein Erstattung Mehraufwand
Vergabe durch Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter Rentenvers. / Berufsgenossenschaft Ministerium für Bildung/Forschung* Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Güterverkehr


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