Grundsätzliche Informationen zum Bildungsgutschein
Seit Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Bildungsgutscheine aushändigen. Diese Bildungsgutscheine enthalten neben anderem Angaben zum Bildungsziel, die Dauer der Umschulung, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der sie eingelöst werden müssen. Darüber hinaus ist der Bildungsgutschein eine Zusicherung, dass die durch die Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Voraussetzungen
Einlösen des Bildungsgutscheins
Was müssen Sie beachten?
Programm IFlAS – Förderung der Ausbildung zur Fachkraft
Dem Fachkräftemangel, der sich bereits jetzt abzeichnet, rechtzeitig entgegenwirken: Mit dieser Zielsetzung hat die Bundesregierung die „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“ (IflaS) ins Leben gerufen. Im Rahmen der Qualifizierungsoffensive zum lebenslangen Lernen der Bundesregierung fördert das Programm gering qualifizierte Arbeitnehmer, die ihre berufliche Zukunft neu ausrichten wollen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
Was und wie viel wird erstattet?:
Wie erfolgt die Förderung?
Melden Sie sich einfach bei uns. Wir unterstützen Sie mit einer kostenlosen Beratung zur Bildungsbedarfsanalyse und sind bei der Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit behilflich.
1. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse BE mit Vorbesitz Klasse B, berufsbegleitend
2. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C1 mit Vorbesitz Klasse B
3. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C1 mit Vorbesitz Klasse B, berufsbegleitend
4. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C1E mit Vorbesitz Klasse C1, berufsbegleitend
5. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C mit Vorbesitz Klasse B
6. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C mit Vorbesitz Klasse B, berufsbegleitend
7. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse CE mit Vorbesitz Klasse C
8. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse CE mit Vorbesitz Klasse C, berufsbegleitend
9. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C/CE mit Vorbesitz Klasse B in einem Ausbildungsgang
10. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse C/CE mit Vorbesitz Klasse B in einem Ausbildungsgang, berufsbegleitend
11. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit B bis 2 Jahre
12. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit B über 2 Jahre
13. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D und DE mit B bis 2 Jahre in einem Ausbildungsgang
14. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D und DE mit B über 2 Jahre in einem Ausbildungsgang
15. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit C bis 2 Jahre
16. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit C bis 2 Jahre, berufsbegleitend
17. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit C über 2 Jahre
18. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse D mit C über 2 Jahre, berufsbegleitend
19. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse DE mit C Vorbesitz Klasse D
20. Erwerb Fahrerlaubnis Klasse DE mit C Vorbesitz Klasse D, Teilzeit
21. Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG Güterverkehr
22. Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG Güterverkehr, berufsbegleitend
23. Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG Personenverkehr
24. Beschleunigte Grundqualifikation BKrFQG Personenverkehr, berufsbegleitend
25. Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger auf LKW
26. Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger auf LKW, berufsbegleitend
27. Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger auf BUS
28. Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger auf BUS, berufsbegleitend
29. Weiterbildung nach BKrFQG, 35h für Güterverkehr, 5 Module
30. Weiterbildung nach BKrFQG, 35h für Personenverkehr, 5 Module
31. Ladungssicherung Güterverkehr
32. Ladungssicherung Güterverkehr, berufsbegleitend
33. Ladungssicherung Personenverkehr
34. Ladungssicherung Personenverkehr, berufsbegleitend
35. Botenfahrer mit Erwerb Fahrerlaubnis Klasse B
36. Botenfahrer mit Erwerb Fahrerlaubnis Klasse B und BE mit Sprachunterstützung berufliches Deutsch/Fachbegriffe
37. Perfektion Güterverkehr Wechselbrücken
38. Perfektion Güterverkehr Wechselbrücken, berufsbegleitend
39. Perfektion Güterverkehr Rangiertraining
40. Perfektion Güterverkehr Rangiertraining, berufsbegleitend
41. Perfektion Personenverkehr
42. Perfektion Personenverkehr, berufsbegleitend
43. Tachograf / Telematikschulung Güterverkehr
44. Tachograf / Telematikschulung Personenverkehr
45. Flurförderzeugausbildung (Staplerschein Einsteiger)
46. Flurförderzeugausbildung
47. LKW-Ladekranbediener
48. Mobiler Autokran
49. ADR Basis
50. ADR Aufbaukurs Tank
51. Teilqualifikation TQ1 Güter befördern
52. Teilqualifikation TQ1 Plus Güter befördern
53. Teilqualifikation TQ3 Personen befördern - Variante Besitz Klasse B über 2 Jahre
54. Teilqualifikation TQ3 Plus Personen befördern - Variante Besitz Klasse B über 2 Jahre
55. Praktikum Güterverkehr 3 Wochen
56. Praktikum Personenverkehr 3 Wochen
57. Praktikum Güterverkehr 6 Wochen
58. Praktikum Personenverkehr 6 Wochen
59. Praktikum Güterverkehr 8 Wochen
60. Praktikum Personenverkehr 8 Wochen
Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:
Beispiele:
Kosten:
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.
Der Führerschein für den Profi der Fahrgastbeförderung für den Reisebus oder im Linienverkehr
Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:
Beispiele:
Kosten:
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.
Kleine LKW's von 3,5 bis 12t mit Anhänger.
Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:
Beispiele:
Kosten
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.
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Der Führerschein für alle, die die Berufskraftfahrer Ausbildung absolvieren möchten, jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:
Beispiele:
Kosten
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.
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Der Führerschein für alle LKW#s ab 3,5 bis 12t mit Anhänger für alle die die Berufskraftfahrer Ausbildung absolvieren möchten, jedoch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind.
Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:
Beispiele:
Kosten
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.
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Der Führerschein die alle, die die Ausbildung ohne vorherige Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung für den Reisebus oder im Linienverkehr absolvieren möchten.
Inhalte werden individuell an den Kunden angepasst:
Beispiele:
Kosten
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.
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Die beschleunigte Grundqualifikation wird benötigt, wenn die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C oder D gewerblich genutzt werden soll.
Kosten
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.
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Diese 5 Weiterbildungsmodule sind Pflicht und müssen alle 5 Jahre von LKW/BUS-Fahrer/-innen absolviert werden.
LKW Inhalte:
BUS Inhalte:
Kosten
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.
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Der/die Kurierfahrer/-in ist auch bekannt als Servicefahrer/-in, City-Logistiker/-in oder KEP-Fahrer/-in
Inhalte:
Kosten:
Die Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist möglich. Die Kostenübernahme erfolgt dann über einen Bildungsgutschein, der durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ausgestellt wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der kostenfreien Rufnummer 0800 899 0890 zur Verfügung.
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Die klassische Zusatzqualifikation für Berufskraftfahrer, jedoch auch für alle Arbeiter im Bereich Logistik, Verladung und Lager geeignet
Inhalte:
Kosten:
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Sie wollen sich weiterbilden und haben schon einen Passenden Ausbildung oder Weiterbildung gefunden? Dann ist die Bildungsprämie im Wert von bis zu 500 EUR eine gute Möglichkeit ihre Eigeninitiative zu unterstützen. Sie können eine sogenannte Bildungsprämie beantragen. Dieser Prämiengutschein deckt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 EUR ab. Es kann ein Prämiengutschein pro Jahr und Person beantragt werden. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie für nachfolgendes CBM Angebot den Prämiengutschein einlösen.
Weitere Infos zum CBM Angebot Bildungsprämie
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation ist für viele Unternehmen das Thema Kurzarbeit ein wichtiges Instrument, um die Personalkosten dem Auftragsrückgang anzupassen.
Die Bundesregierung hat zur Unterstützung dieses Instruments Fördermittel bereit gestellt, die u.a. auch zur Weiterbildung der Kurzarbeiter genutzt werden können (Förderprogramm für die Qualifizierung von Kurzarbeitergeldbeziehern = QualiKuG).
Die Berufskraftfahrer-Akademie-Nord GmbH ist ein zugelassener Träger, somit erfüllen wir die Vorgaben für die Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit.
Ziele des Sonderprogramms WeGebAU
Qualifizierung von älteren und gering qualifizierten Beschäftigten.
Anpassung der beruflichen Qualifikationen an die aktuellen Erfordernisse des Arbeitsmarktes und somit
Zielgruppe
Förderinstrumente
Erstattung der Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmer oder Geringqualifizierte.
Das sind im einzelnen:
Weitere Informationen bei der <link https: www.arbeitsagentur.de web content de dienststellen rdby wuerzburg agentur unternehmen detail _blank external-link-new-window internal link in current>Bundesagentur für Arbeit
Mit den Förderprogrammen Ausbildung bzw. Weiterbildung, werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs, kurz BAG, gefördert, die…
Die genauen Regelungen gehen aus der entsprechenden Förderrichtlinie bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode hervor.
Hier geht es zur <link https: www.bag.bund.de de navigation foerderprogramme aw a_2016 a16_node.html _blank internal link in current>Förderperiode Ausbildung 2016
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeug sind, das ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung
a) bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch die vorgeschriebene Berechtigung oder
b) bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register nach § 15a des Güterkraftverkehrsgesetzes
nachweisbar sein.
Bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen können die beteiligten Unternehmen eigenständige Anträge stellen, soweit sie juristisch selbständig sind und die Antragsberechtigung vorliegt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms "Ausbildung" betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin. Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, mit denen nicht vor Antragstellung auf Förderung begonnen worden ist.
Wie wird gefördert?
Zunächst ist ein vollständiger, form- und fristgerechter Antrag für die aktuelle Förderperiode erforderlich. Die Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu werten. Der Antrag auf Förderung kann erst dann gestellt werden, wenn der/die Auszubildende/n namentlich bekannt ist/sind, ohne bereits vertraglich gebunden zu sein. Die Namen und Daten der Auszubildenden sind in den Antrag (bzw. bei mehr als fünf Auszubildenden zusätzlich in die Anlage 1 „weitere Auszubildende“) einzutragen. Für jeden im Antrag namentlich erwähnten Auszubildenden ist dem Antrag die Pflichtanlage 2 „Absichtserklärung“ mit Angaben über den Auszubildenden und das beabsichtigte betriebliche Ausbildungsverhältnis beizufügen. Die Absichtserklärung ist zwingend von allen künftigen Ausbildungsvertrags-Parteien zu unterschreiben. Anderenfalls ist der Antrag zur Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen unvollständig.
Der Austausch von Auszubildenden nach Antragstellung oder nach Bescheiderlass ist nicht möglich. Eine Förderung für jedes neue Ausbildungsverhältnis muss neu beantragt werden.
Achtung: Sie müssen innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides den Abschluss eines Ausbildungsvertrags zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin und dessen Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse in Form der Kopie des wirksam abgeschlossenen Ausbildungsvertrags sowie der Kopie der Bestätigung der zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes über die Eintragung in das vorgenannte Verzeichnis nachweisen.
Die Auszahlung einer Förderung kann erst durch die form- und fristgerechte Einreichung eines Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung) eingeleitet werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unter der Voraussetzung, dass die vertraglich vereinbarte Ausbildung vollständig durchgeführt wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Dreijährige Ausbildung: Bei dreijährigen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro anerkannt. Davon entfallen bei einer dreijährigen Berufsausbildung 21.700 Euro auf das erste Ausbildungsjahr, 15.200 Euro auf das zweite Ausbildungsjahr und 13.100 Euro auf das dritte Ausbildungsjahr. Diese Pauschalbeträge beinhalten alle förderfähigen Kosten.
Verkürzte Ausbildung: Bei kürzeren Ausbildungszeiten wird der Pauschalbetrag jeweils am Ende des Ausbildungsverhältnisses um die weggefallenen Ausbildungsmonate verringert. Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen 60 Prozent und bei anderen Antragstellern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Ausbildungsvorhaben in einem Unternehmen darf 2 Mio. Euro nicht überschreiten. Inwieweit Ihr Unternehmen den KMU-Status beanspruchen kann, wird im KMU-Merkblatt dargestellt:
Hier geht es zum <link https: www.bag.bund.de shareddocs downloads de foerderprogramme _blank internal link in current>KMU-Merkblatt
Nachweis der Haltereigenschaft
Mit dem Antrag hat der Antragsteller mindestens ein zum Tag der Antragstellung zugelassenes schweres Nutzfahrzeug im Unternehmen nachzuweisen. Zum Nachweis wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) als elektronische Kopie anerkannt.
Info: „Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil I" Aus den vorgelegten Nachweisen muss Folgendes ersichtlich sein:
Dies ist durch entsprechende Nachweise aus dem Anlagevermögen, durch Kaufvertragsurkunden oder durch vergleichbare geeignete Bestätigungen über die Eigentumsverhältnisse zu dokumentieren.
Sofern ein Halternachweis nicht erbracht werden kann, kann alternativ auch ein zum Tag der Antragstellung in Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin befindliches, verkehrsrechtlich zugelassenes schweres Nutzfahrzeug, nachgewiesen werden.
Hier geht es zur <link https: www.bag.bund.de de navigation foerderprogramme aw w_2016 w16_node.html _blank internal link in current>Förderperiode Weiterbildung 2016
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz durchführen und Eigentümer oder Halter von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeug sind, das ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Der maßgebliche Stichtag für die Fahrzeuganzahl ist nach Wahl des Antragstellers der 15. September 2015 oder der 2. Mai 2016.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Zuwendungsberechtigung
a) bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch die vorgeschriebene Berechtigung oder
b) bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register nach § 15a Güterkraftverkehrsgesetz
nachweisbar sein.
Bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen können die beteiligten Unternehmen eigenständige Anträge stellen, soweit sie juristisch selbständig sind und die Antragsberechtigung vorliegt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms “Weiterbildung“ ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen nach Maßgabe der Anlage der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 16.03.2016, mit denen nicht vor Antragstellung auf Förderung begonnen worden ist.
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich anwesend sein müssen (Präsenzpflicht).
Hinweis: Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbildungsnormen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Zunächst ist ein form- und fristgerechter vollständiger Antrag für die aktuelle Förderperiode erforderlich. Die Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Die Antragsstellung ist ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite für die elektronische Antragstellung antrag-bvbs.bund.de möglich. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages zu <link http: antrag-bvbs.bund.de>werten.
Wichtig: Die Auszahlung einer Förderung erfolgt erst mit der form- und fristgerechten Einreichung eines Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung).
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen (unternehmensbezogener Zuwendungshöchstbetrag) ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen, 900 Euro bei mittleren Unternehmen und 750 Euro bei anderen Antragstellern, multipliziert mit der Anzahl der zum Stichtag auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Der maßgebliche Stichtag für die Fahrzeuganzahl für die Förderperiode 2016 ist nach Wahl des Antragstellers der 15. September 2015 oder der 2. Mai 2016.
Als zuwendungsfähige Kosten werden je schweres Nutzfahrzeug höchstens 1500 Euro anerkannt.
Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Inwieweit Ihr Unternehmen den KMU-Status beanspruchen kann, wird im KMU-Merkblatt dargestellt.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme darf in einem Unternehmen 2 Mio. Euro nicht überschreiten.
Nachweis der Haltereigenschaft
Mit dem Antrag auf Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen hat der Antragssteller die Anzahl der zum Stichtag - nach Wahl des Antragstellers der 15. September 2015 oder der 2. Mai 2016 - zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge im Unternehmen nachzuweisen.
Zum Nachweis werden folgende Unterlagen als elektronische Kopie oder Papierkopie anerkannt:
Merkblatt: Muster einer Zulassungsbescheinigung Teil I
Aus den vorgelegten Nachweisen muss Folgendes ersichtlich sein:
Sind Fahrzeughalter und Antragsteller nicht identisch, ist dem Antrag der Nachweis des Eigentums des Antragstellers an den Fahrzeugen beizufügen, beispielsweise in Form einer elektronischen Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Weitere Details sind dem Merkblatt Weiterbildung Förderperiode 2016 zu entnehmen.
Was ist neu?
Die Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden nun in kleine, mittlere (beides KMU) und andere Unternehmen unterteilt. Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG durchführen und zum Stichtag (nach Wahl des Antragstellers 15. September 2015 oder 2. Mai 2016 ) Eigentümer oder Halter von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeug sind. Schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie Weiterbildung sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Fördermittel müssen beim Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde ausschließlich auf elektronischem Wege beantragt werden. Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie zu verwendende Portalseite (eService-Portal) für die elektronische Antragstellung ist über die Internetseite zu erreichen.
Hier geht es zur <link https: antrag-bvbs.bund.de _blank internal link in current>elektronischen Antragstellung
Mit den Maßnahmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Die Unternehmen müssen Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 Tonnen zGg) sein.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Förderprogramm | Bildungsgutschein | IFLAS | Individuelle Förderung | Bildungsprämie | Weiterbildung bei Kurzarbeit | WeGebAU | WeGebAU | Aus- und Weiterbildung BAG |
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Zielgruppe | Von Arbeitslosigkeit bedroht / Empf. ALG I, II | Von Arbeitslosigkeit bedroht / Empf. ALG I, II | "Rehabilitanden z.B. nach einem Berufsunfall | "Arbeitnehmer mit Bruttojahreseink. Unter 25.600 € | Gering qualifizierte Kurzarbeiter | Gering qualifizierte Arbeitnehmer | Arbeitn. Ab 45 J., aus kleinen und mittel-großen Unternehmer | Fahrer/Personal im Güterkraftverkehr. |
Bedingung | Förderfähige Maßnahme | Förderfähige Maßnahme | Förderfähige Maßnahme | keine Kurzarbeit | Kurzarbeit | keine Kurzarbeit | keine Kurzarbeit | "Keine KurzarbeitBKrFQG-Maßn." |
Förderung | Fortbildungskosten | Fortbildungskosten | Fortbildungskosten | Fortbildungskosten | "Kurzarbeitergeld, Fortbildungskosten" | Lohnzuschuss, Fortbildungskosten | Fortbildungskosten | Bis 70% zuwendungsfähiger Kosten |
Lehrgangskosten | 100% | 100% | bis zu 100% | 50% max 500€ | bis zu 80% | 100% | bis zu 100% | Im Rahmen zuwendungsfähiger Kosten |
Lohnzuschuss | (Arbeitslosengeld) | (Arbeitslosengeld) | nein | nein | 60 bzw. 67% des fehlenden Nettos | bis zu 100% des Grundgehalts | nein | Erstattung Mehraufwand |
Vergabe durch | Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter | Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter | Rentenvers. / Berufsgenossenschaft | Ministerium für Bildung/Forschung* | Bundesagentur für Arbeit | Bundesagentur für Arbeit | Bundesagentur für Arbeit | Bundesagentur für Güterverkehr |